Die Buchhaltung in Forschungseinrichtungen unterscheidet sich grundsätzlich zunächst nicht von der einer anderen Unternehmung. So sind debitorische wie insbesondere auch kreditorische Fragestellungen ebenso zu beachten wie vielfach auch steuerliche Gesichtspunkte und - je nach Rechtsform - auch solche hinsichtlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung.
Über diese Fragestellungen hinaus aber unterliegt das Rechnungswesen einer Forschungseinrichtung auch kameralistischen Grundsätzen, bei denen nicht nach Aufwand und Ertrag, sondern nach Ausgaben und Einnahmen (zur begrifflichen Abgrenzung siehe auch Kapitel KLR Kosten) differenziert wird. Außerdem ist hier nicht von Bilanz-/Guv-Positionen oder von Konten die Rede sondern - in Ableitung aus dem Bundeshaushalt - von Titeln oder Finanzierungsarten.
Schließlich handelt es sich bei den Geldern einer Forschungseinrichtung um Öffentliche Mittel (also Steuern), deren Verwendung strengen haushaltsrechtlichen Grundsätzen unterworfen ist und daher - neben vielen anderen Regelungen - nur in dem vereinbarten Rahmen (Etat) zulässig ist. Tagesaktuelle Plan-Ist-Vergleiche unter Einbeziehung bereits erfolgter Bestellungen und lediglich vorgesehener ("geplanter)" Ausgaben sind daher unerlässlich.
Diese Fragestellungen sind im hier dargestellten System realsiert. Daher die Formulierung "Buchhaltung für Forschungseinrichtungen".
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